Gutachten
Das Ergebnis unserer Arbeit ist in der Regel ein gerichtsverwertbares Gutachten.
Vorgaben der deutschen Industrie- und Handelskammern
Die deutschen Industrie- und Handelskammern stellen hohe Ansprüche an die Art, den Inhalt und den Umfang eines Sachverständigengutachtens.
Zu den wichtigsten Grundsätze gehört hierbei die Einhaltung der nachfolgenden Punkte:
Nachvollziehbarkeit
Alle in einem Gutachten dokumentierten Schlussfolgerungen und Beweise müssen für den Leser stets nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass der Sachverständige alle ihm bekannten Informationen, die zu einer bestimmten Schlussfolgerung oder Beweiswürdigung veranlasst haben, in sein Gutachten mit aufnehmen und die eigenen Entscheidungen sachlich erörtern muss.
Nachprüfbarkeit
Alle im Rahmen der Begutachtung festgestellten Befunde müssen stets so dokumentiert werden, dass Sie von einem unabhängigen sachkundigen Dritten jederzeit in gleicher (oder sehr ähnlicher) Weise reproduziert werden können und somit die Anforderung an die Nachprüfbarkeit erfüllen.
Korrektheit
Ein Gutachten muss korrekt sein. Da mitunter Gerichte das Gutachten zur Grubndlage ihres Urteils machen, haftet der Gutachter den Parteien gegenüber für Schäden, die aus Fehlern des Gutachtens entstehen. Alle Sachverständige der fast-detect GmbH sind über eine Berufshaftplichtversicherung versichert.
Verständlichkeit
Zielgruppen für Sachverständigengutachten sind meist die an einem Rechtsstreit beteiligten Verfahrensparteien, welche nicht selbst über die notwendige Sachkunde verfügen. Es ist daher besonders wichtig, dass der Sachverständige sein Gutachten so formuliert, dass gerade auch der fachunkundige Leser die im Gutachten beschriebenen Sachverhalte versteht.
Weitere Anforderungen
Neben diesen Mindestanforderungen an ein Gutachten, erfüllen wir weitere Kriterien, die unsere Gutachten - laut Aussage vieler unserer Kunden - zu den besten Gutachten im IT-Kontext machen. Um das auch zukünftig gewährleisten zu können, führen wir regelmäßig stichprobenhaft Befragungen unserer Kunden durch.

